Mindeststrafe bei Kinderpornografie wird reduziert - Cannabis-Gesetz soll geändert werden

Berlin: Der Bundestag hat am Abend die Strafvorschriften gegen Kinderpornografie entschärft. Die Abgeordneten reduzierten die Mindeststrafe für die Verbreitung von entsprechenden Fotos von einem Jahr auf sechs Monate, für den Besitz des Materials auf drei Monate. Nach der bisherigen Rechtsprechung mussten auch Eltern oder Lehrer mit einer Haftstrafe rechnen, die Fotos weiterschickten, um andere zu warnen oder Fälle aufzudecken. Durch die Mindeststrafe von einem Jahr galten solche Delikte als Verbrechen. An der Höchststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie ändert sich nichts - sie liegt bei zehn Jahren. Der Bundestag hat am Abend außerdem erstmals über Änderungen am Cannabis-Gesetz diskutiert. Dabei geht es zum einen um Regeln für Autofahrer. Beispielsweise soll ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm eingeführt werden; für Fahranfänger und unter 21-Jährige soll es analog zum Alkohol auch ein komplettes Cannabisverbot am Steuer geben. Zum anderen würde die Gesetzesänderung den Behörden erlauben, die Anbauflächen der Cannabis-Vereine zu beschränken. Die Regierung hatte die Nachbesserungen versprochen, um im Bundesrat eine Zustimmung zur Cannabis-Legalisierung zu erhalten.

Sendung: BR24 Nachrichten, 17.05.2024 02:00 Uhr

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